Gutes Hören muss nicht teuer sein!
Wenn der Hals-Nasen-Ohren-Arzt eine Schwerhörigkeit feststellt und Ihnen ein bzw. zwei Hörgeräte verordnet, dann haben Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung.
Die privaten Versicherungen bezuschussen i.d.R. alle 5 Jahre neue Hörsysteme, die gesetzlichen Krankenkassen alle 6 Jahre.
Seit dem 01.11.2013 sind die Festbeträge der Kassen erhöht worden. Je nach Kasse liegt der Vertragspreis zwischen 1451,- EUR* und € 1672,58 EUR*. Für an Taubheit grenzend Schwerhörige und für Kinder gibt es höhere Zuschüsse.
Schon ab € 0,-** erhalten Sie bei uns moderne Hörgeräte.
Für höhere Ansprüche bieten wir auch technisch und kosmetisch höherwertigere Hörsysteme, die zu Ihnen passen, zu fairen Preisen.
(*bei Vorlage einer gültigen ohrenärztlichen Verordnung Ihrer gesetzl. Krankenkasse; **es fällt ggf. eine gesetzl. Zuzahlung von € 10,- je Gerät an)